Zunächst vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch, damit beide Seiten sich kennenlernen können.
Anschließend werden bis zu 4 weitere Termine vereinbart, um zu überprüfen, ob das Behandlungsangebot in meiner Praxis zu Ihren Beschwerden passt, ob „die Chemie“ stimmt und ob eine „Erkrankung im Sinne der Therapierichtlinien“ vorliegt.
Wenn alles passt, wird ein Antrag auf Verhaltenstherapie bei dem entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beihilfestelle, Berufsgenossenschaft, Freie Heilfürsorge) gestellt. Wenn der Kostenträger eine Kostenzusage erteilt hat, werden regelmäßige, in der Regel wöchentliche Gesprächstermine von jeweils 50 Minuten vereinbart.
Es wird gemeinsam ein Erklärungsmodell für die Beschwerden entwickelt. Anschließend werden
kurz-, mittel- sowie langfristige Ziele formuliert und ein Behandlungsplan erstellt. Im psychotherapeutischen Gespräch wird die Symptomatik vor dem individuellen biografischen Hintergrund eingeordnet, um dann gemeinsam alternative Denk- und Verhaltensmuster zu entwickeln, die zu einer Linderung der Beschwerden führen. Sie werden angeregt, neue Erfahrungen zu machen, damit die alten überkommenen Gewohnheitsmuster sich ändern können.
Je nach Beschwerdebild dauert eine ambulante Verhaltenstherapie 1-3 Jahre. |